04.03.2010: Rechter Angriff in Delmenhorst

«rechtesland.de» schreibt/schrieb in einem Beitrag zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010: „Ein Neonazi-Pärchen trifft auf dem Rathausplatz auf vier antifaschistische Jugendliche und zwei Sozialarbeiter. Die Gruppe ist auf dem Weg zu einer Ausstellung über Rechtsextremismus. Der männliche Neonazi setzt sich einen Boxer-Mundschutz ein und greift die Jugendlichen mit einem selbstgebauten Totschläger, ein großes Zahnrad in einer Socke, an. Alle vier Jugendlichen werden verletzt. Einem muss im Krankenhaus eine Platzwundegenäht werden, nur ein paar Zentimeter von der Schläfe entfernt. […]Rathausplatz, 27749 Delmenhorst, Deutschland […]Bremer Schattenbericht“. – Quelle: Rechtes Land – Atlas zur extremen Rechten

Am 26.05.2011 schreibt «ade» in einem Beitrag zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010 und zur Gerichtsverhandlung gegen Mario Alexander Müller in Oldenburg am 25.05.2011: „Als „tragisch fehlgeleitet“ definierte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Oldenburg Mario M.. Dieser hatte für den 25. Mai 2011 einen Revisionsprozess in Oldenburg angestrebt. Nachdem ihn bereits ein Gericht in Delmenhorst wegen Hausfriedensbruch zu insgesamt 40 Tagessätzen verurteilt hatte, wurde das Urteil nun revidiert und die Tagessätze abgesenkt; dass eine städtische Mitarbeiterin das ihm erteilte Hausverbot „zu höflich“ formuliert hätte, mit der Bitte die Räumlichkeiten zu verlassen, wirke strafmildernd.

Im Februar 2010 veranstalteten Stadt und Verfassungsschutz eine Wanderausstellung im Rathaus Delmenhorst, diese thematisierte verschiedene „Extremismen“. Im Kontext der Ausstellung verteilten Neonazis nahezu täglich Flugblätter, organisierten eine Mahnwache (Link: Recherche Nord) mit Kundgebungscharakter und bedrohten oder attackierten Antifaschist_innen im Umfeld. Nachdem Mario M. (Magdeburg/Harpstedt) – der Angeklagte – konsequent gegen das Hausverbot verstoßen hatte, wurde durch die Stadt Delmenhorst Anzeige erstattet. Weitere Tatsachen – etwa ein Übergriff auf zwei städtische Mitarbeiter_innen und drei Jugendliche vor dem Gebäude im direkten Anschluss an die Aktion – stehen zur Verhandlung aus.“. – Quelle: Antifa Delmenhorst

«antifa-bremen» schreibt/schrieb in einem Beitrag zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010 und zur Gerichtsverhandlung gegen Mario Alexander Müller in Delmenhorst am 07.02.2012: „Mit einem Freispruch endet im Amtsgericht Delmenhorst ein Verfahren aus dem letzten Jahr. Einem Antifaschisten aus Bremen wurde vorgeworfen, den Delmenhorster Nazischläger Mario Müller attackiert zu haben. So jedenfalls die Sichtweise des wegen zahlreichen Gewalttaten vorbestraften Nazis. Dass dieser die Gruppe von linken Jugendlichen und zwei Sozialarbeitern aber selbst mit einer in eine Socke gewickelten Hantelmutter (laut Gericht ein selbstgebastelter Totschläger) samt Zahnschutz attakierte und ihnen erhebliche Verletzungen zufügte, verschweigt er natürlich. Fotos, die ihn bei der Aktion zeigen, lassen jedoch wenig Zweifel. Auch der Oberbürgermeister de la Lanne wird als Zeuge geführt, er hatte die Aktion aus dem Rathaus heraus beobachtet.

Der Antifaschist handelte laut Gericht in Notwehr und wird freigesprochen. Mario Müller erwartet für seinen Angriff nun noch eine eigene Verhandlung. Abschließend sei der Anwalt des Angeklagten zitiert: „Ich war von Anfang an davon ausgegangen, dass da eine Notfalllage vorliegt und ich würde mich freuen, wenn dieser Prozess dazu führt, dass hier in Delmenhorst so ein bißchen das Klima der Angst und der Zurückhaltung gegenüber Nazis endlich durchbrochen wird. Und das auch diese merkwürdige Ideologie, das seien alles nur Jugendgruppen, die konkurrieren, wenn das endlich mal überwunden wird.““. – Quelle: Antifa Bremen

«antifa-bremen» schreibt/schrieb zu dem Bild: vorne links: Andreas Hackmann, daneben Nazi-Anwalt Wolfram Nahrath, rechts Mario Müller.“. – Bildquelle: Antifa Bremen

«antifa-bremen» schreibt/schrieb in einem Beitrag zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010 und zur Gerichtsverhandlung gegen Mario Alexander Müller in Delmenhorst am 28.02.2013: „Der mittlerweile von Delmenhorst nach Magdeburg verzogene Mario Müller, seines Zeichens Mitbegründer der „Aktionsgruppe Delmenhorst“, wird zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. […]Er kommt damit trotz wiederholter Übergriffe glimpflich davon, zumindest juristisch gesehen.“. – Quelle: Antifa Bremen

Am 02.03.2013 schreibt der «weser-kurier.de» in einem Artikel zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010 und zur Gerichtsverhandlungen gegen Mario Alexander Müller: „Er war wegen gefährlicher und einer weiteren einfachen Körperverletzung angeklagt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Harpstedt stammende 24-Jährige, der früher einer der führenden Köpfe in der Delmenhorster Neonazi-Szene war und sich von dem rechten Anwalt Wolfram Nahrath – früher Vorsitzender der Wiking-Jugend – vertreten ließ, auf die Mitglieder der anderen Gruppe losgegangen war.

Aufeinandergetroffen waren beide Seiten damals vor dem Rathaus. Genau drei Jahre ist der Vorfall jetzt her. Er ereignete sich, während im Rathaus gerade eine Ausstellung gegen Rechtsextremismus eröffnet wurde. Der 24-Jährige hatte dort mit einer Mitstreiterin Flugblätter verteilt, woraufhin beide des Hauses verwiesen worden waren und draußen dann den Jugendlichen begegneten. Bei der dann folgenden Schlägerei verletzte der 24-Jährige ein Mitglied der Gruppe mit einem massiven Metallstück, das in einer Socke steckte. Den Strumpf hatte der Rechtsextreme wie ein Lasso geschwungen und dem Kontrahenten eine Platzwunde am Kopf zugefügt, weshalb dieser im Prozess jetzt auch als Nebenkläger auftrat. Vor genau einem Jahr hatte der damals 22-Jährige in dieser Sache bereits wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden, weil es zu klären galt, wer wen angegriffen hatte. Er wurde freigesprochen, da er sich nach Ansicht des Richters nur gegen den Neonazi gewehrt hatte, der damals außerdem noch einem zweiten Mitglied der linksalternativen Gruppe einen Faustschlag verpasst hatte.

Einen Freispruch wollte nun auch der Verteidiger des 24-Jährigen für seinen Mandanten erwirken und plädierte auf Notwehr. Der Richter folgte jedoch weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der acht Monate auf Bewährung gefordert hatte. Außerdem muss der Verurteilte, das ist Bewährungsauflage, 60 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten und ein Schmerzensgeld in Höhe von 1250 Euro an den Nebenkläger zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“. – Quelle: WESER-KURIER digital

Am 04.12.2013 schreibt die «nwzonline.de» zu dem Bild: Der Neonazi Mario M. (links) und sein Anwalt Wolfram Nahrath vor der Amtsgerichts-Verhandlung Ende Februar in Delmenhorst. Am Oldenburger Landgericht begann jetzt vor 50 Zuschauern der Berufungsprozess.. – Bildquelle: Archiv/NWZonline

Am 04.12.2013 schreibt die «nwzonline.de in einem Beitrag zum rechten Angriff in Delmenhorst am 04.03.2010 und zur Gerichtsverhandlung gegen Mario Alexander Müller in Oldenburg am 03.12.2013: „Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag vor dem Oldenburger Landgericht die Berufungsverhandlung gegen den 25 Jahre alten Mario M. begonnen. M. wird der rechten Szene zugerechnet. Er soll am 4. März 2010 auf dem Delmenhorster Marktplatz einem Studenten, der der linken Szene angehört, eine schwere Kopfverletzung zugefügt haben. Dazu nutzte er einen Kniestrumpf, der mit einem Schraubgewinde gefüllt war.

Schon einmal stand der 25-Jährige wegen der Vorwürfe vor Gericht. Das Delmenhorster Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung und einem Schmerzensgeld in Höhe von 1250 Euro verurteilt. M. will aber unschuldig sein und in Notwehr angegriffen haben. Zu der Berufungsverhandlung reisten rund 50 Personen aus beiden Lagern an. Es blieb aber alles ruhig. Die Polizei war mit mehreren Beamten vor Ort. Alle Zuhörer mussten sich einer intensiven Leibesvisitation unterziehen.

Seinen derzeitigen Wohnort wollte M. nicht vor aller Öffentlichkeit preisgeben. Dazu trat er an den Richtertisch und flüsterte dem Vorsitzenden seinen Wohnort zu. Wie schon im ersten Verfahren wird der Angeklagte von dem Berliner Rechtsanwalt Wolfram Nahrath verteidigt. Der Anwalt soll ebenfalls der rechten Szene angehören. Am Tattag hatte M. zusammen mit einer Kameradin im Delmenhorster Rathaus anlässlich einer Ausstellung mit dem Titel: „Demokratie schützen“ Flugblätter verteilt und ein Hausverbot bekommen.

Als er das Rathaus verließ, stieß er auf mehrere Personen aus der linken Szene. M. will Angriffshaltungen ausgemacht haben. Ausgerüstet, so das erste Urteil, für einen Straßenkampf, habe er sich nun einen Mundschutz angelegt und sei mit der schwingenden Stahlsocke in die Gruppe gestürmt. Was genau passiert war, ist äußerst schwer zu beurteilen. Es gibt völlig unterschiedliche Zeugenaussagen. Delmenhorsts Oberbürgermeister Patrick de La Lanne, der aus seinem Dienstzimmer heraus das Geschehen beobachtet hatte, stützt die Version der Anklage. Im ersten Prozess musste er noch als Zeuge aussagen, im jetzigen soll seine Aussage verlesen werden. Andere Zeugen teilen eher die Ansicht des Angeklagten, darunter einer aus der linken Szene. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage terminiert.“. – Quelle: NWZonline

Veröffentlicht von teamlkolp

Leider gab es in er Vergangenheit immer wieder patriotische Statements zu lesen. Auch kam es zu weiteren rechten Aktivitäten im Landkreis Oldenburg. Deswegen haben wir wieder „gesammelt“ und werden es hier veröffentlichen.

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten